DAS BIETEN WIR ANBetriebsanweisungen / Gefährdungsbeurteilungen

Arbeitsschutz der Beschäftigten!

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen zu treffen.
Hierzu zählen u. a. schriftliche Betriebsanweisungen auf der Basis durchgeführter Gefährdungsbeurteilungen.

Leistungen im Detail:

  • Ermittlung des spezifischen Bedarfs unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der zum Einsatz kommenden Stoffe
  • Erarbeitung von Betriebsanweisungen gemäß den geltenden technischen Regelwerken in der Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Auftraggeber
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilung in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Auftraggeber